ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE KUNDEN
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Definitionen Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Verwender im Sinne der Geschäftsbedingungen ist die Wellcomet GmbH, Am Mantel 4 A, 76646 Bruchsal.
2. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich in der Fassung, die sie zum Zeitpunkt ihrer Einbeziehung in den Vertrag hatten.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens des Verwenders ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Der Verwender ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Er ist hierzu nur befugt, soweit Änderungen notwendig sind, um Veränderungen der Gesetzeslage und neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Von Änderungen nicht betroffene Klauseln ist er nicht zu ersetzen berechtigt.
4.1. Der Verwender hat den Vertragspartner über etwaige Änderungen in Kenntnis zu setzen.
4.2. Der Vertragspartner ist dazu berechtigt, Änderungen zu widersprechen, indem er hierzu binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung von den Änderungen eine Erklärung abgibt.
Gibt der Vertragspartner in diesem Zeitraum keine ausdrückliche Erklärung ab, wird seine Zustimmung zur Änderung fingiert.
Der Verwender verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die Erklärungsfiktion hinzuweisen und ihn über den Fristlauf in Kenntnis zu setzen. Widerspricht der Vertragspartner der Einbeziehung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten die beim Vertragsschluss einbezogenen Geschäftsbedingungen fort.
4.3. Der Widerspruch stellt keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung von Seiten des Verwenders dar.
§ 2 Vertragsschluss
1.Angebote des Verwenders sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verwender ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3.Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
4. § 454 BGB und § 455 BGB finden keine Anwendung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes dem Verwender mitzuteilen.
3. Übersteigt der Wert der für den Verwender bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, ist dieser auf Verlangen des Kunden in Höhe des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Sicherheiten bis zur Grenze von 120 % der noch offenen Forderungen nach Wahl des Kunden verpflichtet.
4. Der Kunde verpflichtet sich, dem Verwender einen Zugriff Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Verwender ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 4 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Dies gilt bei Zahlungsverzug nur, sofern der Verwender dem Kunden eine angemessene Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt hat, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich.
6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt an den Verwender alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verwender nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verwender behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Ist der Unternehmer mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er die Zahlung ein oder ist über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so ist dieser nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Der Verwender ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die dem Kunden erteilte Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus Weiterveräußerungen zu widerrufen sowie Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltswaren zu verlangen und diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen sowie die Forderung selbst einzuziehen. Der Verwender ist berechtigt, die etwaig zurückerlangte Vorbehaltsware nach bestem Ermessen freihändig zu verwerten. Im Falle einer Weiterverarbeitung bleibt der Verwender Hersteller im Sinne von § 950 BGB.
7. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verwender gelten als Rücktritt vom Vertrag.
§ 4 Vergütung
1.Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist im Kaufpreis die Umsatzsteuer enthalten. Im Übrigen beinhaltet der angegebene Produkt- (Netto) Preis keine Versand- oder Versicherungskosten sowie Spesen und Steuern; diese Kosten werden gesondert gerechnet. Die, im Fall einer eventuellen zukünftigen Gesetzesänderung, anfallenden Kosten werden ausschließlich vom Käufer getragen.
2.Der Verwender behält sich das Recht vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einstandskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
3.Bei Verträgen mit Unternehmen ist der Verwender berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen auch nach Vertragsschluss zu ändern, sofern sich preisrelevante Kosten nachweislich geändert haben, oder der Lieferant des Verwenders nachweislich die Preise erhöht hat. Der Verwender gibt dem Kunden Auskunft darüber, welche maßgeblichen wesentlichen Kostenfaktoren sich geändert haben.
4.Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die Preise gemäß gültiger Preisliste des Verwenders am Tage der Lieferung (Listenpreis).
5.Durch den Kaufvertrag ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Verweigert der Kunde aus einem vom Verwender nicht zu vertretenden Anlass die Abnahme vor Lieferung oder tritt er vor Lieferung unberechtigt vom Vertrag zurück, so hat er, falls der Verwender nicht auf Vertragserfüllung besteht, 25 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Verwender ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Dem Verwender bleibt das Recht vorbehalten, statt Vertragserfüllung oder der Pauschale Ersatz des konkret entstandenen Schadens zu fordern.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1.Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind der Kaufpreis sowie sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten mit Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Bankeinzug leisten. Der Verwender ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel anzunehmen. Wenn diese angenommen werden, gilt dies nur als Leistung erfüllungshalber. Ein Skontoabzug durch den Kunden ist nur bei vollständigem und fristgerechtem Zahlungseingang beim Verwender gestattet.
3. Der Verwender behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem Verwender infolge des Verzuges entstandener Schäden zu verlangen.
4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verwender mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Hat der Kunde den Verwender bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte diese, und ist dieser Umstand für den Verwender nicht erkennbar gewesen, so kann der Verwender ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verwender zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet. Gegenüber Unternehmern ist der Verwender zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 6 Lieferung
1. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Vereinbarte Lieferfristenbeginnen erst zu laufen, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten vom Verkäufer getragen werden. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzugs trägt der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten.
3. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich der Verwender die Wahl des Transportweges und –mittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise vom Verwender getragen werden.
§ 7 Gewährleistung und Verjährung
1. Ist der Kunde Unternehmer, erfüllt der Verwender nach seiner Wahl wegen Mängeln an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach. Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern. Liegt ein behebbarer, mithin unerheblicher Mangel vor, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen. Ein Recht des Kunden zur Minderung bleibt davon jedoch unberührt.
3.Der Kunde muss dem Verwender offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein vom Verwender zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten des Verwenders, die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
5. Will der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels vom Vertrag zurücktreten, so steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Höhe des zu ersetzenden Schadens verringert sich um die Höhe des Kaufpreises, der nach Ausübung des Rücktrittsrechts vom Verwender an den Kunden zurückgezahlt wurde. Verlangt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verwender die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6. 1. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Kaufsachen ein Jahr ab Lieferung der Ware.
Handelt es sich um gebrauchte Sachen und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände veräußert, so wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verwender haftet bei gebrauchten Gegenständen nicht für typischerweise zu erwartende Abnutzungserscheinungen bzw. Verschleiß oder sonstige aufgrund des Alters zu erwartende Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit.“
6.2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Kaufsache.
Handelt es sich um gebrauchte Sachen, so soll die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden.
Zur Wirksamkeit weist der Verwender den Kunden vor dem Vertragsschluss ausdrücklich auf die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr hin und nimmt sie nochmals ausdrücklich im Vertrag auf.
6.3. Die unter 6.1 und 6.2. genannten Bestimmungen gelten nicht bei Arglist bzw. Vorsatz des Verwenders sowie Ansprüche gegen den Verwender aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
7. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verwender nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Alle übrigen Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1.Der Verwender haftet für solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen und auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Der Verwender haftet ebenfalls für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Auch haftet er uneingeschränkt nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG).
In den übrigen Fällen haftet der Verwender bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn er vertragswesentliche Pflichten verletzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verwenders. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Verwender behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Sitz der Verwenderin in Karlsruhe.
3.Kundendaten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung der elektronischen Datenverarbeitung. Der Verwender wird bei Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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